Endoprothese des Kniegelenks bei Arthrose

Man unterscheidet dabei zwischen unterschiedlichen Prothesenarten, die je nach Ausmaß der Gelenkschädigung und der Bandstabilität des Kniegelenkes ausgewählt werden.

Eine Knie-Endoprothese ersetzt die verschlissenen Knorpeloberflächen von Oberschenkelrolle und Schienbeinkopf durch eine Femurkomponente (Oberschenkelprothese), eine Tibiakomponente (Unterschenkelprothese) und gegebenenfalls eine künstliche Kniescheibe. Auf die Tibiakomponente wird ein Polyethyleneinsatz (Inlay) gesteckt, der als Gleitfläche dient.

Individuelle Unterschiede wie Körperbau und Knochenqualität, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und das Geschlecht werden bei der Wahl der richtigen Endoprothese berücksichtigt. Die Haltbarkeit eines künstlichen Kniegelenks kann heute schon ca. als 15 bis 20 Jahre betragen, jedoch sind Haltbarkeiten von ca. 20 Jahren vor dem Hintergrund einer erhöhten Aktivität auch im Alter heutzutage nicht die Regel! Schon Haltbarkeiten um 12 Jahren sind als gut zu bezeichnen.

Statistisch gesehen besteht bei dieser Prothesenart (Oberflächenersatzprothese) eine Standzeit von > 90% im 10-Jahres-Zeitraum, das heißt, nach 10 Jahren haben die operierten Patienten zu 90% noch keine Lockerung ihrer Prothese erfahren.

Deshalb ist es wichtig schon vor der ersten OP an die Folge-OP, in diesem Fall an den Prothesenwechsel zu denken. Es sollten bei Möglichkeit immer das am meisten Knochen schonende Verfahren zur Anwendung kommen, d.h. im Falle einer Knieendoprothese, die Überprüfung, ob nicht eine Schlittenprothese (Hemiarthroplastik = unikondylärer Oberflächenersatz = unikondyläre Schlittenprothese = Teilprothese) in Frage kommt, da es hier eine Überlegenheit bei der Zufriedenheit nach 10 Jahren nach OP gibt: ca. 90%-ige Zufriedenheit nach einer Schlittenprothese und rund 75-80%-ige Zufriedenheit nach einer Vollprothese (bikondylärer Oberflächenersatz , Knietotalendoprothese). Ferner liegt die Haltbarkeit (Überlebensrate) bei dem von uns bevorzugten Schlittenprothese nach 15 Jahren bei 94% (Standzeit dieser Schlittenprothese bei Einhaltung der Selektionskriterien von 94% nach 15 Jahren).

Unikondyläre Schlittenprothesen sind knochensparende Implantate. Voraussetzung ist ein intakter Kapselbandapparat mit erhaltenen Kreuz- und Seitenbändern. Ein wesentliches Streckdefizit über 15 Grad oder Abweichungen der Beinachse von über 15 Grad lassen sich hiermit jedoch kaum korrigieren, obwohl die Achsveränderung auf das Maß vor der Fehlstellung durch die Arthrose verändert wird: d.h. die Beinachse wird so begradigt, wie es anatomisch früher aussah! Die Arthrose sollte streng auf die innere Seite des Kniegelenkes begrenzt sein. Bei deutlichen Veränderungen auch des äußeren Gelenkabschnittes und des Kniescheibengleitlagers rät man zu einem kompletten Oberflächenersatz.

Die Schlittenprothese wird bei uns in minimal-invasiver Technik mit besonders kleinem Zugang von ca. 5-6 cm durchgeführt. Das Instrumentarium erlaubt eine sichere Positionierung der Prothese.

Die Oberflächenersatzprothese wird bei uns in mini-invasiver Technik, d.h. der Zugang ist etwas geringer als der Standardzugang und misst ca. 10-12 cm, durchgeführt. Eine Navigation, die immer die OP-Zeit um ca. 20-30 min. verlängertlässt sich nur zu Bestimmung der Beinachse verwenden, während die anderen Ebenen nicht genau bestimmt werden können, weshalb immer noch die optische und verfahrenstechnische Kontrolle durch einen mit diesem Vorgehen erfahrenen Operateur über eine gewisse Schnittgröße weiterhin standardmäßig angewendet werden und über einen minimal-invasiven Zugang eher die Gefahr der Fehlpositionierung besteht.